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   OLG Hamm, 16.11.2017 - I-6 U 58/17   

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https://dejure.org/2017,55821
OLG Hamm, 16.11.2017 - I-6 U 58/17 (https://dejure.org/2017,55821)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.11.2017 - I-6 U 58/17 (https://dejure.org/2017,55821)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. November 2017 - I-6 U 58/17 (https://dejure.org/2017,55821)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung der Bezugsberechtigung aus einer Risikolebensversicherung zu Gunsten des "verwitweten Ehepartners"; Genehmigung der Auszahlung der Versicherungssumme an eine Nichtberechtigte durch Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens der Bezugsberechtigten gegen die ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 185; BGB § 331; BGB § 816; VVG § 159
    Auslegung der Einräumung eines Bezugsrechts an den "verwitweten Ehegatten"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Auslegung der Bezugsberechtigung aus einer Risikolebensversicherung zu Gunsten des "verwitweten Ehepartners"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Bezugsberechtigung bei der Lebensversicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 613
  • FamRZ 2018, 1206
  • VersR 2018, 596
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.07.2015 - IV ZR 437/14

    Kapitallebensversicherung: Auslegung einer Erklärung des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2017 - 6 U 58/17
    Insoweit werde auf die Ausführungen in dem Urteil des BGH vom 22.07.2015, IV ZR 437/14 Bezug genommen.

    Die Bestimmung der Bezugsberechtigung durch den Versicherungsnehmer ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die auf den Zeitpunkt ihrer Abgabe abstellend aus Sicht des Versicherers als objektivem Empfänger gemäß §§ 133, 157, 242 BGB auszulegen ist (vgl. BGH, Urt. v. 22.07.2015, IV ZR 437/14, juris, Rn. 14 f. m. w. N.).

    Allein aus der Wahl des Wortes "Ehepartner" kann hier nicht darauf geschlossen werden, dass der Versicherungsnehmer C nicht die zum Zeitpunkt der Erklärung mit ihm verheiratete Klägerin, sondern allgemein diejenige Person begünstigen wollte, die zum Zeitpunkt seines Todes mit ihm verheiratet sein würde (vgl. hierzu im Einzelnen BGH, Urt. v. 22.07.2015, IV ZR 437/14, juris, Rn. 14 f. m. w. N.).

  • BGH, 15.01.2009 - IX ZR 237/07

    Nachträgliche Genehmigungsfähigkeit einer vor Insolvenzeröffnung vom Schuldner an

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2017 - 6 U 58/17
    Eine solche Einwilligung kann als Genehmigung der Auszahlung gem. §§ 182, 184 BGB sowohl nachträglich (vgl. BGH, Urteil vom 15.01.2009, IX ZR 237/07 Rn. 14, -juris-) als auch konkludent erfolgen; sie kann sowohl gegenüber der Beklagten als auch gegenüber der Antragsgegnerin des Prozesskostenhilfeverfahrens als der Empfängerin der Leistung erklärt werden, §§ 185 Abs. 2 S. 1, 182 Abs. 1 BGB.
  • OLG Brandenburg, 06.04.2016 - 7 U 119/14

    Umfang der Sicherungsabrede bei Abtretung einer Arbeitnehmerdirektversicherung;

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2017 - 6 U 58/17
    Der Empfänger muss es wirklich als Ausdruck des Zustimmungswillens verstanden haben (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 06.04.2016, 7 U 119/14 Rdnr. 39 f, -juris-).
  • BGH, 08.05.2019 - IV ZR 190/18

    Bezugsberechtigung des "überlebenden Ehegatten" als der Ehemann der Versicherten

    Zu Unrecht beruft sich die Revision für ihre gegenteilige Auffassung auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm in VersR 2018, 596.
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